Erklärung zur Barrierefreiheit
Barrierefreiheit ist für uns ein wichtiges Ziel bei der Entwicklung von Anwendungen. Zudem erstellen wir diese Anwendungen im Auftrag der Freieh und Hansesestadt Hamburg.
Die Freie und Hansestadt Hamburg richtet sich mit Ihren Online-Angeboten nach dem Hamburgischen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und nach den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter
https://.pate-hh.de
https://.beju-hh.de
bereitgestellten Anwendungen und Websites.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen wurde am 14.6.2022 von der DIAS GmbH in Form eines ITV/EN 301 549-Tests vorgenommen. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Mängel Prüfschritte (teilweise erfüllt oder schlechter) nur teilweise vereinbar. Die im folgenden aufgelisteten Prüfschritte sind auf mindestens einer der geprüften Seiten fehlgeschlagen.
9.1.3.1h - Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
9.1.3.1h - Beschriftung von Formularelementen programmatisch ermittelbar
9.1.4.3 - Kontraste von Texten ausreichend
9.1.4.4 - Text auf 200 % vergrößerbar
9.1.4.10 - Inhalte brechen um
9.1.4.11 - Kontraste von Grafiken und grafischen Bedienelementen ausreichend
9.2.1.1 - Ohne Maus nutzbar
9.2.2.1 - Zeitbegrenzungen anpassbar
9.2.4.1 - Bereiche überspringbar
9.2.4.2 - Sinnvolle Dokumenttitel
9.2.4.3 - Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
9.2.4.4 - Aussagekräftige Linktexte
9.2.4.7 - Aktuelle Position des Fokus deutlich
9.2.5.3 - Sichtbare Beschriftung Teil des zugänglichen Namens
9.3.3.1 – Fehlererkennung
9.4.1.1 - Korrekte Syntax
9.4.1.2 - Name, Rolle, Wert verfügbar
9.4.1.3 - Statusmeldungen programmatisch verfügbar
Wir sind bemüht, den Online-Dienst in Zukunft barrierefrei zur Verfügung zu stellen. Daran arbeiten wir kontinuierlich. Wir haben bereits eine Reihe von Verbesserungen durchgeführt und sind dabei die nächste Prüfrunde zu terminieren. Die Ergebnisse werden wir in den kommenden Monaten hier veröffentlichen.
Barrieren melden: Kontakt für Feedback
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu unseren Inhalten aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Sprechen Sie uns gerne an E-Mail: bs@de.dbconn.net
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Zurzeit übernimmt die Ombudsstelle der Senatskanzlei Hamburg die Tätigkeiten der noch einzurichtenden Schlichtungsstelle.
Kontaktmöglichkeiten:
E-Mail: ombudsstelle.barrierefreie-it@sk.hamburg.de Telefonische Sprechzeiten Tel: (040) 428 23 2057 Mo.: 10.00 – 11.00 Uhr
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 22.04.2025 erstellt und am 04.05.2025 überarbeitet.